- 21.11.2024
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Aufgrund der Technisierung haben bei der Gartenarbeit die früher verwendeten Handgeräte, wie der gute alte Rechen oder die Heckenschere, längst ausgedient. Die heute verwendeten Gartengeräte, wie z.B. Rasenmäher, elektrische Heckenscheren, Baum- u. Kreissägen, Häcksler, Spritzgeräte usw., erleichtern einerseits die Gartenarbeit, verursachen aber andererseits viel Lärm.
Achtung: Seit 1. Oktober 2014 ist der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie deren Kombigeräten im gesamten Grazer Stadtgebiet ganzjährig und zu jeder Zeit verboten.
Aber auch das Umweltamt hilft. Ist der Verursacher bekannt, so kann dieser vom Umweltamt über die geltenden Bestimmungen informiert und beraten werden. Sollten alle Bemühungen erfolglos bleiben, dann hat der Beschwerdeführer auch die Möglichkeit, eine Anzeige im Strafreferat der Bau- und Anlagenbehörde gegen den Verursacher einzubringen.