- 24.11.2024
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Bei diesen Umweltdaten, die online von den Messstationen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung übermittelt werden (Angaben ohne Gewähr), handelt es sich um aktuelle Halbstunden-Mittelwerte. Allfällige Grenzwerte zu den einzelnen Schadstoffen beziehen sich jedoch nicht ausschließlich auf Halbstunden-Mittelwerte.
Eine Zeitverlaufsdarstellung der Konzentrationswerte finden Sie auf den Seiten der Steiermärkischen Landesregierung.
1) Grenzwerte der Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit
Konzentrationswerte in µg/m³, CO in mg/m³ nach Anlage 1 (auszugsweise):
Luftschadstoff |
HMW |
MW8 |
TMW |
||
Schwefeldioxid SO2 | 200* | - | 120 | ||
Kohlenmonoxid CO | - | 10 | - | ||
Stickstoffdioxid NO2 | 200 | - | - | HMW | ... Halbstundenmittelwert |
Schwebestaub | - | - | 150 | MW8 | ... 8-Stundenmittelwert |
PM10 (Feinstaub) | - | - | 50** | TMW | ... Tagesmittelwert |
*) Schwefeldioxid SO2: Drei Halbstundenmittelwerte pro Tag, jedoch maximal 48 HMW pro Kalenderjahr bis zu einer Konzentration von 350µg/m³ gelten nicht als Überschreitung.
**) PM10 (Feinstaub): Pro Kalenderjahr ist die folgende Zahl von Überschreitungen nach dem Österr. Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) zulässig: Ab In-Kraft-Treten des Gesetzes bis 2004: 35; von 2005 bis 2009: 30; ab 2010: 25 Überschreitungstage. Nach EU-Recht sind pro Kalenderjahr 35 Überschreitungstage zulässig.
Achtung: Der für diese Seite angezeigte PM10- bzw. Schwebestaub-Wert ist der aktuelle Halbstundenmittelwert (HMW), der Grenzwert bezieht sich jedoch auf den Tagesmittelwert (TMW).
2) Ozon-Zielwerte nach Anlage 3
Als Zielwert der Ozon-Konzentration zum dauerhaften Schutz der menschlichen Gesundheit gilt 120 µg/m³ als MW8.
3) Alarmwerte nach Anlage 4
Die Alarmwerte der Luftschadstoff-Konzentration sind als gleitende Dreistundenmittelwerte festgelegt und liegen für Schwefeldioxid SO2 bei 500 µg/m³ und für Stickstoffdioxid NO2 bei 400 µg/m³.