Die Umweltförderungen der Stadt Graz sind seit rund 20 Jahren ein erfolgreiches Instrument, um den Umstieg auf eine klimafreundliche Lebensweise und Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.
Entsprechend den Förderrichtlinien des Gemeinderates vom 14.11.2024 stehen ab 1.1. 2025 folgende Umweltförderungen zur Verfügung:
- Fernwärme
- Thermische Solaranlagen
- Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
- Dämmung der obersten Geschoßdecke von Altbauten
- Umweltfreundliche Fahrzeugflotten
- Transportfahrräder
- Fahrradabstellanlagen
- Gemeinschaftsgärten
- Fassadenbegrünungen
- Stadtbäume
- Regenwassernutzung
- Entsiegelung
- Mehrwegbonus
- Windelscheck
Wichtige Hinweise:
- Die Förderungsaktion tritt mit 1.1.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
- Rechnungen mit einem Rechnungsdatum vor 01.01.2025 können nicht eingereicht werden.
- Die Bearbeitung ihres Förderantrages ist nur nach Vorlage aller dafür notwendigen Unterlagen möglich.
- Förderungen können nur über das jeweilige elektronische E-Government eingebracht werden.
- Die Förderungen sind nur nach Maßgabe der finanziellen Mittel verfügbar (siehe auch §3 Abs 3 der einzelnen Richtlinien).
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.