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Stadt Graz Umweltamt
Schmiedgasse 26/IV
8011 Graz

Tel: +43 316 872-4301

In­for­ma­tio­nen für Bau­her­r:innen

Errichtung von Müllräumen und Behälterstandplätzen

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen Abfälle direkt auf der Liegenschaft, wo sie anfallen, gesammelt und entsorgt werden.
Im PDF unten geben wir einen Überblick über die wichtigsten Kriterien für die Planung von Müllräumen und Abfallbehälterstandplätzen.

Die Vorgaben richten sich in erster Linie nach den zu errichtenden Wohneinheiten und müssen bei der Planung anhand der ÖNORM S 2025 - Aufstellungsplätze für Abfallsammelbehälter, von Architekt:innen und bauenden Personen/Unternehmen berücksichtigt werden. Weiters gilt die Grazer Abfuhrordnung, 2006.

 
 
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