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Beratung für Betriebe und Unternehmen

Abfallwirtschaftskonzept 

Wann ist ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen?

  • Für Betriebsanlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind. 
  • Bei Errichtung und Inbetriebnahme sowie bei einer wesentlichen Änderung von 
    genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen nach GewO oder AWG ist unabhängig von der Arbeitnehmer:innenzahl dem Genehmigungsantrag ein Abfallwirtschaftskonzept beizulegen.


Wie oft muss ein Abfallwirtschaftskonzept aktualisiert werden?

  • Bei einer nach GewO genehmigungspflichtigen Änderung der Betriebsanlage ist auch das Abfallwirtschaftskonzept zu aktualisieren.
  • Bei allen anderen Betriebsanlagen ist das Abfallwirtschaftskonzept im Falle einer wesentlichen, abfall­relevanten Änderung der Anlage fortzuschreiben.

Wesentliche abfallrelevante Änderungen der Anlage sind beispielsweise:
-  der Anfall anderer Abfallarten, insbesondere durch Einsatz neuer Produktions­verfahren,
-  eine Änderung der Abfallmenge, sofern eine Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen möglich ist oder
-  eine Änderung der Abfallmenge um mehr als 50%.

  • Zumindest alle sieben Jahre seit der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes bzw. der letzten Aktualisierung.
  • Das Abfallwirtschaftskonzept ist Teil der Einreichunterlagen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren.

Nützliche Merkblätter & Vorlagen:


Information & Beratung

Stadt Graz - Umweltamt

Referat für Abfallwirtschaftscontrolling
Schmiedgasse 26 / IV, 8011 Graz

Susanna Vaupotitsch-Payer
+43 316 872-4361
susanna.vaupotitsch-payer@stadt.graz.at

Ing. Andreas Feldbaumer
+43 316 872-4364
andreas.feldbaumer@stadt.graz.at

Weitere Informationen zu Ansuchen betreffend gewerblicher Betriebsanlagengenehmigungen gibt es hier

Gewerbeabfälle

  • Gewerbebetriebe sind verpflichtet, ihre Liegenschaften für die Sammlung und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen an die öffentliche Abfuhr der Holding Graz Abfallwirtschaft anzuschließen.
  • Anlieferungen von gewerblichen Abfällen durch Betriebe sind von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 16.30 Uhr bei der Abfallbehandlung in der Sturzgasse 8 (bei der Waage 1) möglich.
  • Achtung! Der Ressourcenpark Graz steht nur Privatpersonen offen, gewerbliche Abfälle müssen in der Sturzgasse 8 abgegeben werden.

Die Tarife für gewerbliche Anlieferungen finden Sie hier.

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