Abfallwirtschaftskonzept
Wann ist ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen?
- Für Betriebsanlagen, bei deren Betrieb Abfälle anfallen und in denen mehr als 20 Arbeitnehmer:innen beschäftigt sind.
- Bei Errichtung und Inbetriebnahme sowie bei einer wesentlichen Änderung von
genehmigungspflichtigen Betriebsanlagen nach GewO oder AWG ist unabhängig von der Arbeitnehmer:innenzahl dem Genehmigungsantrag ein Abfallwirtschaftskonzept beizulegen.
Wie oft muss ein Abfallwirtschaftskonzept aktualisiert werden?
- Bei einer nach GewO genehmigungspflichtigen Änderung der Betriebsanlage ist auch das Abfallwirtschaftskonzept zu aktualisieren.
- Bei allen anderen Betriebsanlagen ist das Abfallwirtschaftskonzept im Falle einer wesentlichen, abfallrelevanten Änderung der Anlage fortzuschreiben.
Wesentliche abfallrelevante Änderungen der Anlage sind beispielsweise:
- der Anfall anderer Abfallarten, insbesondere durch Einsatz neuer Produktionsverfahren,
- eine Änderung der Abfallmenge, sofern eine Beeinträchtigung der öffentlichen Interessen möglich ist oder
- eine Änderung der Abfallmenge um mehr als 50%.
- Zumindest alle sieben Jahre seit der Erstellung des Abfallwirtschaftskonzeptes bzw. der letzten Aktualisierung.
- Das Abfallwirtschaftskonzept ist Teil der Einreichunterlagen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren.
Nützliche Merkblätter & Vorlagen:
- Abfallwirtschaftskonzept Leitfaden
- Abfallwirtschaftskonzept/Allgemein
- Abfallwirtschaftskonzept für Beherbergung und Hotellerie
- Abfallwirtschaftskonzept für Gastronomie
- Abfallwirtschaftskonzept für Handel
- Abfallwirtschaftskonzept für Werkstätten
Information & Beratung
Stadt Graz - Umweltamt
Referat für Abfallwirtschaftscontrolling
Schmiedgasse 26 / IV, 8011 Graz
Susanna Vaupotitsch-Payer
+43 316 872-4361
susanna.vaupotitsch-payer@stadt.graz.at
Ing. Andreas Feldbaumer
+43 316 872-4364
andreas.feldbaumer@stadt.graz.at
Weitere Informationen zu Ansuchen betreffend gewerblicher Betriebsanlagengenehmigungen gibt es hier.
Gewerbeabfälle
- Gewerbebetriebe sind verpflichtet, ihre Liegenschaften für die Sammlung und Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen an die öffentliche Abfuhr der Holding Graz Abfallwirtschaft anzuschließen.
- Anlieferungen von gewerblichen Abfällen durch Betriebe sind von Montag bis Freitag zwischen 7.30 und 16.30 Uhr bei der Abfallbehandlung in der Sturzgasse 8 (bei der Waage 1) möglich.
- Achtung! Der Ressourcenpark Graz steht nur Privatpersonen offen, gewerbliche Abfälle müssen in der Sturzgasse 8 abgegeben werden.
Die Tarife für gewerbliche Anlieferungen finden Sie hier.