• Seite vorlesen
  • Auf LinkedIn teilen

Fernwärmeanschlussauftrag in Graz

Fernwärmeanschlussgebiete

Gemäß § 22 (9) StROG 2010 hat jede Gemeinde für das Gemeindegebiet oder für Teile desselben die Verpflichtung zum Anschluss an ein Fernwärmesystem (Fernwärmeanschlussbereich) festzulegen, wenn

  • sie in einem Vorranggebiet für lufthygienische Sanierung liegt,
  • sie ein kommunales Energiekonzept erlassen hat,
  • für die Errichtung und den Ausbau der Fernwärmeversorgung eine verbindliche Zusage des Fernwärmeversorgungsunternehmens vorliegt.

Das Stadtplanungsamt und das Umweltamt der Stadt Graz haben in Abstimmung mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung und der Energie Graz GmbH als Fernwärmeversorger eine Gebietsauswahl für den verpflichtenden Fernwärmeanschlussbereich in nunmehr 54 Teilgebieten der Stadt Graz getroffen.

Verordnung 2020

Erläuterungsbericht 2020

Planliche Darstellung 2020

Erläuterungsbericht 2013

Erläuterungsbericht 2012

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).