Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes vor Immissionen sind im Deckplan 2 des 4.0 Flächenwidmungsplans der Stadt Graz Baulandflächen ausgewiesen, für die bei Neuerrichtung oder Austausch von Heizanlagen, die im vereinfachten Verfahren baubewilligungspflichtig sind (über 8 kW Nennheizleistung), Heizungen mit festen Brennstoffen ausgeschlossen (Beschränkungszone für Raumheizungen) werden.
Ausnahmen gibt es für automatisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, wenn der Grenzwert für die Staubemission von 4,0 g je m² Bruttogeschossfläche des Gebäudes pro Jahr nicht überschritten wird. Dieser Wert kann mit dem Staubrechner ermittelt werden.
Der Staubrechner des Grazer Umweltamtes erlaubt die Ermittlung spezifischer Staubemissionsmengen g/(m²a) anhand folgender Parameter:
- Nennwärmeleistung/Heizlast P (kW) bzw. Jahres-Heizwärmebedarf HWB (kWh)
- Staubemissionsmenge (mg/MJ) oder (mg/Nm³)
- Bruttogeschossfläche BGF (m²)
Berechnungsblatt (Achtung: nur Erläuterungen zum Staubrechner auf Seite 2 sind gültig)