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Stadt Graz Umweltamt
Schmiedgasse 26/IV
8011 Graz

Tel: +43 316 872-4301

Lärmbelästigung durch Hunde

Foto: javier brosch - Fotolia.com 
Foto: javier brosch - Fotolia.comFoto: javier brosch - Fotolia.com
 

Bellen, Jaulen und Kläffen! Das ist die Sprache der Hunde!

Die Nachbarn fühlen sich meist durch das Bellen, vor allem am Morgen, am Abend und in der Freizeit gestört.

Ob aus Angst, als Warnung oder krankheitsbedingt, aber auch aus reiner Verspieltheit oder einfach nur, um auf sich aufmerksam zu machen – es gibt viele verschiedene Gründe, warum Hunde bellen.

 
Gesetzliche Regelungen

Grazer Immissionsschutzverordnung (ISVO) - Halten von lärmbelästigenden Tieren
Während der Zeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist in Wohngebieten das Halten von Tieren, die dazu neigen, durch häufige Lautäußerungen die Nachbarschaft zu belästigen, im Freien oder in offenen Räumen verboten.

Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz § 3b (1)
Die Halterinnen/Halter oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.

Hausordnung in Wohnhausanlagen
In Hausordnungen sind oft Bestimmungen über das Halten von Tieren zu finden. Diese Bestimmungen gelten in der Regel für alle Wohnungseigentümer- und MieterInnen einschließlich der dort wohnenden Familienangehörigen bzw. Mitbewohnerinnen sowie für BesucherInnen.

Mietvertrag und Tierhaltung
Ist das Halten von Haustieren laut Mietvertrag nicht erlaubt, so hat der Vermieter/ die Vermieterin das Recht, das Entfernen des Haustieres zu verlangen. Es wird daher empfohlen, im Bedarfsfall die Zustimmung des Vermieters/ der Vermieterin frühzeitig einzuholen.

 
Information und Beratung

Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Basis für eine gute Nachbarschaft. Meist reicht ein vernünftiges Gespräch, um Unklarheiten bzw. Probleme zu beseitigen.

Informationen und Beratung erhalten sie auch im Umweltamt, Telefon 0316 872-4388.

 
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