- 03.12.2024
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Seit Sommer 1994 werden vom Umweltamt der Stadt Graz Staubdepositionsmessungen (Staubniederschlagsmessungen) nach VDI 2119 (Bergerhoff-Verfahren) an ausgewählten Standorten durchgeführt.
Aktuell besteht das Messnetz aus 10 dauerhaften, über das Grazer Stadtgebiet verteilte Messstellen und einer temporären Messstelle:
5 Messstellen befinden sich straßennah (Straßenrand, Verkehrsinsel) an Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet. Jeder dieser Messstellen ist auch eine „Hintergrundmessstelle" (Wohngebiet, Grünraum, etc.) in möglichst naher Umgebung zugeordnet.
Die z.Z. betriebene sogenannte „temporäre Messstelle" befindet sich im Kreuzungsbereich Plüddemanngasse/Waltendorfer Hauptstraße.
Bestimmung der Staubdeposition nach dem Bergerhoff-Verfahren:
Die Staubniederschlagsmessung erfolgt nach der VDI-Richtlinie 2119, Blatt 2 des Handbuches zur Reinhaltung der Luft. Ziel ist es, die in einer bestimmten Zeit aus der Atmosphäre ausfallende Menge fester und flüssiger Substanz - mit Ausnahme des Wasseranteiles - zu erfassen („Bergerhoff-Verfahren"). Dabei wird ein Glas- oder Kunststoffgefäß, das nach oben eine Öffnung besitzt, auf einem etwa 1.5 m hohen Ständer angebracht. Der sich absetzende Staub und das Regenwasser wird in diesem Gefäß gesammelt. Die Expositionszeit beträgt etwa 28 Tage. Danach werden der Staubniederschlag und das Wasser in einer gewogenen Schale zur Trockene eingedampft und als Gesamtstaubniederschlag gewogen. Das Ergebnis wird auf 28 Tage und 1 m² bezogen.
Grenzwert: 210 g/m²/d als JMW (Jahresmittelwert), Immissionsschutzgesetz - Luft, Anlage 2: Deposition