- 03.12.2024
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Jede steirische Gemeinde, die als „Vorranggebiet zur lufthygienischen Sanierung in Bezug auf die Luftschademissionen von Raumheizung" ausgewiesen ist, muss ein „Kommunales Energiekonzept“ erlassen (gemäß § 22 des Stmk. Raumordnungsgesetzes Stmk. ROG). Dieser Verpflichtung kam der Grazer Gemeinderat in seiner Sitzung vom 7. Juli 2011 nach und beschloss als erste Stufe einen Fernwärmeausbauplan, der mit Gemeinderatsbeschluss vom 19.10.2017 erneuert wurde (siehe Bild), auf den allerdings für das jeweilige konkrete Gebiet noch 2 weitere Schritte folgen müssen:
Fernwärme-Anschlussgebiete in Graz:
Für zwei Gebiete in den Bereichen Karlauergürtel (Plan 05001) sowie Schönaugürtel (Plan 06001) wurden entsprechende Verordnungen nach §22 Abs.9 Stmk. Raumordnungsgesetz bereits 2012 erlassen.
Im Jahr 2013 sind weitere 11 Gebiete hinzugekommen (Lage der Gebiete siehe Erläuterungsberichte 2012 und 2013 über nachfolgenden Link):
Stadtplanung A14: Siehe unter "Sachprogramme zum STEK" Abschnitt "Fernwärmeanschlussbereiche" (beinhaltet u.a. Verordnungen und Erläuterungen)