Mit der Zertifizierung "ÖKOPROFIT Premium" haben Unternehmen mehr als 50 Prozent der Anforderungen für das Europäische Umweltmanagement System EMAS erfüllt. Dieser Beschluss der Europäischen Kommission vom 24. Juli 2023 bringt einen großen Mehrwert für Betriebe, die das europäische Zertifikat anstreben.
Für ÖKOPROFIT-zertifizierte Betriebe werden folgende Punkte für die EMAS-Zertifizierung anerkannt:
- Verpflichtung der obersten Führungsebene (Anhang II Teile A.5.1, A.5.2 und B.2 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009)
- Einführung einer Umweltprüfung (Anhang I und Anhang II Teil A.6.1 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009):
- Bestimmung des Kontextes der Organisation
- Erfassung der interessierten Parteien und Bestimmung ihrer relevanten Erfordernisse und Erwartungen
- Ermittlung der geltenden rechtlichen Verpflichtungen im Umweltbereich
- Bewertung der Rückmeldungen aus der Untersuchung früherer Vorfälle
- Bestimmung und Dokumentation von Risiken und Chancen
- Prüfung der angewandten Prozesse, Praktiken und Verfahre
- Festlegung einer Umweltpolitik (Anhang II Teil A.5.2 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009)
- Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften (Artikel 4 Absatz 4 und Anhang II Teile A.6.1.3 und B.4 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009)
- Festlegung von Umweltzielsetzungen und eines Umweltprogramms zur Sicherstellung kontinuierlicher Verbesserungen (Anhang II Teil A.10.3, Artikel 1, Anhang II Teil B.1 und Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe c sowie Artikel 18 Absatz 7 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009)
- Organisationsstruktur (Aufgaben und Verantwortlichkeiten) sowie Schulung und Mitarbeiterbeteiligung (Anhang II Teile A.5.3 und A.7.2 sowie Artikel 1 und Anhang II Teil B.6 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009)
Alle Informationen zum EMAS Gütesiegel finden Sie hier.