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Baulärm

Baulärm gehört in Städten zum Alltag
Baulärm gehört in Städten zum Alltag© hmvart via canva.com

Baustellen sind wichtig für die Entwicklung einer Stadt, jedoch sind sie oft mit Lärm verbunden. Um Nachbar:innen und Anrainer:innen nicht zu sehr zu stören, wird bei der Planung von Baustellen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen auf möglichst wenig Lärm geachtet.

Gesetzliche Grundlagen

  • Bewilligungs- und anzeigepflichtige Bauvorhaben unterliegen - auch in Bezug auf ihre Lärmentwicklung - dem Steiermärkischen Baugesetz.
  • Die genauen Regelungen für die lärmerzeugenden Arbeiten, wie z.B. Betriebszeiten oder notwendige Maßnahmen zur Lärmminderung, werden in einem Verfahren durch Auflagen im Baubescheid festgelegt. Im Regelfall dürfen Bautätigkeiten nur im Zeitraum von 6 bis 19 Uhr durchgeführt werden. In begründeten Ausnahmefällen werden auch Nachtarbeiten genehmigt.
  • Die Kontrolle der Einhaltung der Auflagen im Baubescheid sowie von Baustellentätigkeiten allgemein obliegt in Graz der Bau- und Anlagenbehörde. Das Umweltamt stellt auf Antrag der Baubehörde die Amtssachverständigen für Lärm zur Verfügung.
  • Für alle nicht bewilligungs- oder anzeigepflichtigen Bauarbeiten gilt die Grazer Immissionsschutzschutzverordnung.

Empfehlungen für Verursacher:innen:

  • Lärm ist weniger störend, wenn man darauf vorbereitet ist. Informieren Sie vor lauten Bauarbeiten Nachbar:innen durch Aushänge oder über die Hausverwaltung.
  • In Hinblick auf zu erwartende Beschwerden lohnt es sich, Informationen zum Bauvorhaben vorab an die zuständige Polizeiinspektion und das Umweltamt der Stadt Graz zu übermitteln.

Empfehlungen für Betroffene:

  • Fragen Sie den Bauleiter vor Ort, welcher Ablauf der Arbeiten geplant ist und mit welcher Lärmentwicklung zu rechnen ist. Der Bauleiter hat meist die aktuellsten Informationen und kann Ihnen sicher weiterhelfen.
  • Wenn Sie einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben vermuten, haben Sie die Möglichkeit eine Anzeige bei der Bau- und Anlagenbehörde unter strafen@stadt.graz.at einzubringen.

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