Lärm ist auch im privaten Haushalt nicht immer vermeidbar.
Unter den Begriff "lärmerzeugende Hausarbeiten" fallen unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Klopfen, Hämmern, Sägen und andere häusliche Reparaturarbeiten
- Zerkleinern von Brennmaterial zur Beheizung der eigenen Wohnung
- Bohr- oder kleinere Stemmarbeiten
- Staubsaugen, Wäschewaschen, Teppichklopfen
Gesetzliche Grundlagen
Die Grazer Immissionsschutzverordnung (ISVO) erlaubt lärmerzeugende Hausarbeiten zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Freitag: 7 bis 19 Uhr
- Samstag: 7 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr
Diese Zeiten gelten auch für Gewerbebetriebe, wenn sie außerhalb ihres Betriebsgeländes tätig sind.
Empfehlung für Verursacher:innen:
- Informieren Sie Ihre Nachbar:innen vor der Durchführung von Bauarbeiten oder anderen außergewöhnlich lärmerzeugenden Hausarbeiten immer persönlich sowie durch einen Aushang.
- Versuchen Sie über den Zeitraum der Arbeiten einen Konsens mit den unmittelbar betroffenen Nachbar:innen herzustellen.
- Planen Sie Umbauarbeiten und konnten Sie keine einvernehmliche Vereinbarung mit der Nachbarschaft erzielen, empfehlen wir Ihnen das (bewilligungsfreie) Bauvorhaben bei der Bau- und Anlagenbehörde zu melden.
- Sollte es trotz aller Vorkehrungen zu Problemen kommen, bieten wir Anrainer:innen und Verursacher:innen eine Beratung durch das Umweltamt an.
Empfehlung für Betroffene:
- Suchen Sie das Gespräch mit den Verursacher:innen. Meist gibt es Lösungen und gute Kompromisse für alle Seiten.
- Wenn Sie einen Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben vermuten, haben Sie die Möglichkeit eine Anzeige bei der Bau- und Anlagenbehörde unter strafen@stadt.graz.at einzubringen.