Geräuscharme Gartengeräte wie Rechen, Heckenschere oder Sense wurden in den letzten Jahrzehnten durch immer mehr elektrische und motorisierte Gartengeräte ersetzt. Rasenmäher, Trimmer, Häcksler, Motorsäge und Co. erleichtern zwar die Gartenarbeit, verursachen aber zugleich eine höhere Lärmbelastung.
Folgende gesetzliche Regelungen sind bei der Verrichtung von Gartenarbeiten einzuhalten.
Gartenarbeiten durch Privatpersonen
Es gilt die Grazer Immissionsschutzverordnung (ISVO).
Sie erlaubt lärmerzeugende Gartenarbeiten zu folgenden Zeiten:
- Montag bis Freitag: 7 bis 19 Uhr
- Samstag: 7 bis 12 Uhr und 15 bis 19 Uhr
Gartenarbeiten durch Gewerbebetriebe
- Dienstleistungsbetriebe wie z.B. Gebäude-Service-Firmen oder Gärtner:innen müssen sich bei Gartenarbeiten außerhalb ihres Betriebsgeländes an die in der Grazer Immissionsschutzverordnung vorgegebenen Zeiten halten (siehe oben).
- Am Betriebsgelände gelten die in der Betriebsanlagengenehmigung angeführten Betriebszeiten.
- Arbeiten an Grünflächen, die öffentlichen Zwecken dienen, wie z.B. Parkanlagen, Schulen, Kindergärten, sind von den zeitlichen Einschränkungen der Grazer Immissionsschutzverordnung ausgenommen.
Laubbläserverbot in Graz
- Der Betrieb von Laubbläsern, Laubsaugern sowie von Laubsauger- und Laubbläserkombinationsgeräten ist im gesamten Stadtgebiet von Graz ganzjährig verboten.
- Grundlage dafür ist eine Verordnung des Landeshauptmannes der Steiermark vom 24. Oktober 2013, mit der die Stmk. LuftreinhalteVO 2011 geändert wurde und die mit 1. Oktober 2014 in Kraft getreten ist (LGBl. 110/2013).
- Gesetzlicher Grund für das Verbot ist die Staubaufwirbelung.
- Lärmreduktion und der Schutz von Insekten und Kleintieren sind zusätzliche Vorteile dieser Luftreinhaltemaßnahme.
- Die Zuständigkeit für Kontrollen auf der Straße und auf privaten Liegenschaften liegt bei der Polizei. Übertretungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen. Nehmen Privatpersonen eine Übertretung wahr, kann diese bei der Polizei oder dem Magistrat Graz, Referat für Strafen und Vollstreckungen unter strafen@stadt.graz.at angezeigt werden.
Infokarte der Stadt Graz.