Bellen, Jaulen, Winseln, Knurren. Ob aus Angst, als Warnung, krankheitsbedingt oder im Spiel - auch Hunde wollen und müssen sich mitteilen. Die Sprache der Hunde ist für manche Menschen jedoch unangenehm und wird, vor allem in den Morgen- und Abendstunden oder bei Dauerbeschallung, als Lärm empfunden.
Gesetzliche Grundlagen
Grazer Immissionsschutzverordnung
§3: In der Zeit von 22 bis 7 Uhr ist in Wohngebieten das Halten von Tieren, die dazu neigen, durch häufige Lautäußerungen die Nachbarschaft zu belästigen, im Freien oder in offenen Räumen verboten.
Hausordnung in Wohnhausanlagen
Bestimmungen über das Halten von Haustieren in Hausordnungen sind zu beachten und gelten für alle Hausbewohner:innen.
Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz
§3 Abs1: Halter:innen oder Verwahrer:innen von Tieren haben diese in einer Weise zu beaufsichtigen oder zu verwahren, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
Unser TIPP:
- Gegenseitige Rücksichtnahme ist die Basis für jede gute Nachbarschaft. Meist reicht ein vernünftiges Gespräch, um Unklarheiten bzw. Probleme zu beseitigen.
- Hundehalter:innen, deren Hunde zu einem übersteigerten Maß an Lautäußerungen neigen, sollten sich eingehend mit ihrem Hund und der hündischen Kommunikation beschäftigen. Am besten mit Unterstützung einer tierschutzqualifizierten Hundetrainerin oder eines tierschutzqualifizierten Hundetrainers. Ursachen wie Stress oder Krankheit sollte auch im Interesse des Hundes entsprechend begegnet werden.