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Grillen in Graz

Grillen am Balkon ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt
Grillen am Balkon ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt© RDNE Stock project via canva.com

Allgemeines

  • Lagerfeuer und Grillfeuer sind nach dem Bundesluftreinhaltegesetz österreichweit und damit auch in Graz ganzjährig gestattet.
  • Sie dürfen ausschließlich mit trockenem, unbehandelten Holz oder mittels Holzkohle befeuert werden.
  • Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten.

Öffentliche Grillplätze

  • Im Stadtgebiet von Graz gibt es mit der Auwiesen in Liebenau einen öffentlichen Grillplatz.
  • In anderen öffentlichen Grünanlagen ist das Betreiben von Feuerstellen, Grillern oder Kochgeräten ohne schriftliche Zustimmung der Stadt Graz nicht gestattet.
  • Ebenso ist es verboten, im Wald ein Feuer zu entzünden (Waldbrandgefahr).

Grillen auf Balkonen

  • Beim Grillen auf Loggien und Balkonen ist das Steiermärkische Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - StFGPG zu beachten.
  • Im Strahlungsbereich des offenen Feuers müssen Mindestabstände von 100 cm zu brennbaren Stoffen und Einrichtungen eingehalten werden. Bitte beachten Sie auch, dass die Wärmedämmung Ihres Hauses brennbar sein kann.
  • Das Grillen in Laubengängen ist verboten, da diese Fluchtwege sind.
  • In Mehrparteienhäusern ist darüber hinaus die jeweilige Hausordnung zu beachten.

Nachbar:innenrechte

  • Wenn jemand durch Rauch oder Geruch über das ortsübliche Maß hinausgehend belästigt wird und die normale Nutzung des eigenen Grundstücks dadurch stark beeinträchtig ist, kann dies den Verursacher:innen untersagt werden.
  • Die Ortsüblichkeit richtet sich danach, ob die allfällige Belästigung für die Umgebung typisch ist.

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