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Geruch

Ob Gerüche als störend empfunden werden hängt von vielen Faktoren ab
Ob Gerüche als störend empfunden werden hängt von vielen Faktoren ab© RusN via canva.com

Geruchsimmissionen sind ein wichtiger Aspekt des Immissionsschutzes und beziehen sich auf die Ausbreitung von Gerüchen, die als störend oder belästigend empfunden werden können.

Störende Gerüche können aus verschiedenen Quellen kommen:

  • Industrieanlagen
  • Tierhaltungsanlagen
  • Abfallbehandlungsanlagen
  • Chemieanlagen
  • Gastronomie uvm.

Ob ein Geruch als unangenehm wahrgenommen wird, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Häufigkeit
  • Intensität
  • Qualität und persönlicher "Geschmack"

Außerdem von Umständen wie:

  • Art und Zusammensetzung der Bevölkerung
  • Mobilität der Bevölkerung
  • Anteil der im Freien verbrachten Zeit
  • Vorhandensein anderer Umweltstressoren
  • Charakteristik der betroffenen Person 

Gesetzliche Grundlagen und Bewertung

  • In der österreichischen Gesetzgebung werden Geruchsimmissionen einerseits durch den Begriff der Zumutbarkeit bzw. Erheblichkeit (z.B. §77 GewO 1994 idgF) und andererseits durch die Ortsüblichkeit (z.B. §95 Stmk. BauG idgF) limitiert.
  • Ob ein Geruch rechtmäßig als Belästigung wahrgenommen wird, hängt immer von mehreren Faktoren und Umständen ab.
  • Bezugsgröße für die subjektiven Charakteristika ist ein gesundes, normal empfindendes Kind bzw. Erwachsener.
  • Subjektive Charakteristika von Einzelpersonen werden im behördlichen Beweisverfahren nicht berücksichtigt. 

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