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Zweitheizungsverbot

Eine Maßnahme gegen die hohe Feinstaubbelastung in Graz ist das Verbot der Inbetriebnahme von Festbrennstoff-Zweitheizungen unter bestimmten Bedingungen.

  • Wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Tagesmittelwert von 75 μg/m³ PM10 (Feinstaub) überschritten wird, tritt das Verbot in Kraft.
  • Untersagt ist dann das Einheizen von Zweitheizungen mit festen Brennstoffen in Graz und einigen Umlandgemeinden (Feldkirchen bei Graz, Gössendorf, Grambach, Hart bei Graz, Hausmannstätten, Pirka, Raaba und Seiersberg) bis der Tagesmittelwert wieder unter 75 μg/m³ PM10 sinkt.
  • Ausgenommen vom Verbot sind Kachelöfen.
  • Das Inkrafttreten des Verbots wird durch das Land Steiermark über die Medien verbreitet.
  • Gesetzliche Grundlage für das Verbot ist die Steiermärkische Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021 - StHKanlVO 2021.

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