Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtet Unternehmen, über bestimmte Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Diese Unternehmen müssen sich dabei an europaweit einheitliche Standards halten - die European Sustainability Reporting Standards bzw. ESRS.
Berichtspflicht und Zeitschiene
Wer muss berichten? | Wann muss die erste Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgen? | Worüber muss berichtet werden? |
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Unternehmen, die der NFRD unterlagen | 2025 | Geschäftsjahre, die ab dem 1. Jänner 2024 beginnen |
Große Unternehmen, die nicht der NFRD unterlagen | 2026 | Geschäftsjahre, die ab dem 1. Jänner 2025 beginnen |
Gelistete KMU | 2027 - es gibt jedoch eine Opt-out-Möglichkeit bis 2028 | Geschäftsjahre, die ab dem 1. Jänner 2026 beginnen |
Unternehmen aus Drittländern | 2029 | Geschäftsjahre, die ab dem 1. Jänner 2028 beginnen |
Falls Ihr Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen an große Unternehmen liefert, könnten diese Sie in die Verantwortung ziehen. Denn die Offenlegungspflicht im Rahmen der CSRD beinhaltet auch Informationen über die Umweltauswirkungen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette. Dabei spielt die Unternehmensgröße keine Rolle.
Verankerung der Klima-Bilanz im ÖKOPROFIT-Programm
- Die Klima-Bilanz inklusive Scope-3 Emissionen ist ab 2025 verpflichtender Bestandteil des ÖKOPROFIT Umweltberichts.
- Betriebe, die dem Grazer Klima-Pakt beigetreten sind, können ihre Roadmap zur Klimaneutralität im ÖKOPROFIT Umweltbericht darstellen. Das Klima-Pakt Modul kann im Rahmen des ÖKOPROFIT Programms absolviert werden.
- Das Umweltamt der Stadt Graz empfiehlt allen Unternehmen sobald wie möglich eine Klima-Bilanz inklusive Scope-3 Emissionen zu erstellen.