Die Abfallwirtschaft wird durch gesetzliche Grundlagen auf EU-, Bundes-, Landes- und Gemeindeebene geregelt. Für die genaue Planung der Abfallwirtschaft werden zusätzlich Bundes-, Landes- und Regionale Abfallwirtschaftspläne veröffentlicht.
EU-Abfallrahmenrichtlinie
Die Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und setzt den rechtlichen Rahmen für die Abfallgesetzgebung der Mitgliedstaaten. Die Richtlinie hat zum Ziel, dass „die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden sollen".
In der Abfallrahmenrichtlinie wird eine 5-stufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen festgelegt, die den Mitgliedstaaten von der Abfallvermeidung bis zur Abfallbeseitigung eine Prioritätenfolge für ihre Maßnahmen vorgibt.
Kreislaufwirtschaftspaket
2015 wurde das EU-Kreislaufwirtschaftspaket beschlossen. Ziel ist die Schaffung einer kreislauforientierten Wirtschaft, in der Rohstoffe und Güter möglichst lange im Verkehr bleiben und genutzt werden. Durch Maßnahmen in den Bereichen Produktdesign, Wiederverwendung und Recycling sollen nur geringe Mengen an Abfall entstehen und die Lebenszyklen von Produkten geschlossen werden - sodass aus Alt wieder Neu wird. Das Kreislaufwirtschaftspaket ist ein Aktionsplan, der gleichzeitig dazu beitragen soll, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen.
Modell der Kreislaufwirtschaft.
Bundesabfallwirtschaftsgesetz
Das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (AWG 2002) legt Grundsätze für die Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Abfallentsorgung fest. Im Weiteren wird im AWG 2002 die Verpflichtung für die Sammlung, Behandlung, Beförderung sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen geregelt.
Es regelt des Weiteren die gesetzliche Entsorgungspflicht, sowie die Einführung von Abfallwirtschaftskonzepten und die Einrichtung von Abfallbeauftragten in Unternehmen.
Im AWG 2002 sind zahlreiche weiterführende Verordnungen aufgelistet.
Bundes-Abfallwirtschaftsplan
Gemäß dem Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz hat die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu erstellen. Die Bundes-Abfallwirtschaftspläne aus dem Jahr 2017 & 2023 sind hier abrufbar.
Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz
Das steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz (StAWG 2004) ist ein Gesetz über eine nachhaltige Abfall- und Stoffflusswirtschaft in der Steiermark und ist am 1. November 2004 in Kraft getreten. Sein Ziel ist es, die Abfallwirtschaft im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, dass
- schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,
- die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden,
- Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden,
- bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotenzial aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und
- nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.
Landes-Abfallwirtschaftsplan
Zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze des StAWG 2004 hat die Landesregierung jeweils binnen Jahresfrist nach Veröffentlichung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans einen Landes-Abfallwirtschaftsplan (L-AWP) zu erlassen und im Internet zu veröffentlichen. Der aktuelle L-AWP stammt aus dem Jahr 2019 und ist hier abrufbar.
Grazer Abfuhrordnung
Am 16. November 2006 wurde im Gemeinderat der Stadt Graz eine neue Grazer Abfuhrordnung beschlossen, die derzeit in der geänderten Fassung vom 14.12.2023 Gültigkeit hat. Sie regelt alle Belange der Abfallentsorgung für die Landeshauptstadt und hat zum Ziel, durch eine optimierte Sammlung von Abfällen und geringere Kilometerleistungen der Sammelfahrzeuge, die Umweltbelastung im Stadtgebiet zu reduzieren.
Regionaler Abfallwirtschaftsplan
Die Stadt Graz nimmt die Aufgaben eines Abfallwirtschaftsverbandes selbst wahr. Dazu zählt unter anderem die Planung der Abfallwirtschaft in Graz und das Erstellen eines Abfallwirtschaftsplanes. Der aktuelle regionale Abfallwirtschaftsplan für Graz stammt aus dem Jahr 2007 und ist hier abrufbar. Ein neuer Abfallwirtschaftsplan ist derzeit in Arbeit.