Allgemeines
- Für die Benützung der Einrichtungen und Anlagen der öffentlichen Abfuhr und für die Behandlung von Siedlungsabfällen ist die Stadt Graz ermächtigt, Gebühren einzuheben.
- Die konkrete Regelung der Tarife für Graz erfolgt in der Grazer Abfuhrordnung 2006.
Zusammensetzung der Gebühren
- Grundgebühr: Für die Bereitstellung von Einrichtungen und für die Möglichkeit ihrer Benützung
- Leistungsgebühr: Abhol- und Entsorgungsbeitrag für die tatsächlich benötigte Leistung, die sich aus Behältervolumen und Abholintervall zusammensetzt.
Es gilt das Verursacher:innenprinzip: mehr Abfall bedeutet ein höheres Volumen oder ein kürzeres Abholintervall und somit höhere Gebühren.
Preisblätter & Tarife der Holding Graz
- Alle aktuellen Tarife auf einen Blick finden Sie hier.
Anmeldung, Abmeldung, Änderung eines Abfall Sammelbehälters
Holding Graz | Abfallwirtschaft
8020 Graz, Sturzgasse 16
Tel: +43 316 872-7272
E-Mail: aw_anliegen@holding-graz.at