Ab 1.1.2025 werden Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Ziel ist es, die Sammelquote weiter zu erhöhen und den Recyclingkreislauf anzukurbeln. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.
Ab 1.1.2025 werden alle Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet.
Vom Einwegpfandsystem ausgenommen sind:
- Milch- und Milchprodukte
- Sirupe, da sie nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind
- Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind
- Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pack)
Kunststoff und Aluminium sind wichtige Wertstoffe. Derzeit werden in Österreich aber nur rund 70 Prozent aller Einwegkunststoffflaschen nach dem Gebrauch gesammelt und dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt.
Mit dem neuen Pfandsystem soll die Sammelquote erhöht werden.
Pro Flasche oder Dose müssen 25 Cent Pfand gezahlt werden. Dieses Geld bekommt man bei der Rückgabe der leeren Verpackungen wieder zurück. Der Pfandbetrag ist ausschließlich auf Einweggetränkeverpackungen, die mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, fällig.
Übergangsfrist: Bis 31.12.2025 dürfen noch „alte" Getränkeverpackungen ohne Pfandlogo und somit ohne Pfand verkauft werden. Das heißt, es werden Getränke mit und ohne Pfand gleichzeitig in den Regalen stehen! Ein Blick auf das Etikett (Pfandlogo) lässt erkennen, ob Pfand verrechnet und wieder retour ausbezahlt wird.
Die leeren Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben werden. In vielen Supermärkten wird es dafür Automaten geben, wo alle Verpackungen uneingeschränkt und unkompliziert zurückgegeben werden können.
Kleinere Verkaufsstellen ohne Rücknahmeautomat (zum Beispiel Bäckereien, Tankstellen) nehmen die Flaschen und Dosen persönlich entgegen und zahlen das Pfand direkt aus. Diese müssen allerdings nur jene Verpackungsart und Füllmengen zurücknehmen, die sie auch in ihrem Sortiment haben und nur in der Menge, die sie durchschnittlich pro Kaufakt verkaufen, das aber markenunabhängig.
Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt.
- Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur jene Getränkeverpackungen zurückzunehmen, die Packstoff, Füllvolumen und üblicher Menge pro Kaufakt entsprechen. Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.
- Rücknahmestellen mit Automaten müssen alle Gebinde zurücknehmen. Hier gibt es keine Einschränkung in Packstoff, Füllvolumen und zurückgenommener Menge.
Voraussetzung für die Auszahlung des Pfands ist, dass auf der Verpackung das österreichische Pfandlogo und der Strichcode ersichtlich sind. Das Etikett muss vollständig vorhanden und lesbar sein und die Verpackung leer und unzerdrückt sein.