Gemäß §21 (3) StROG ist zur Begründung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ein Erläuterungsbericht zu erstellen. Zu dessen Inhalten gehört verpflichtend ein Sachbereichskonzept Energie.
Gemäß §22 (8) StROG sind dabei Standorträume für die Fernwärmeversorgung, „die für eine Fernwärmeversorgung aus Abwärme oder aus erneuerbaren Energieträgern geeignet sind" sowie Standorträume für energiesparende Mobilität darzustellen, „die durch eine an den öffentlichen Verkehrsangeboten sowie an den Erfordernissen des Fuß- und Radverkehrs orientierte Siedlungsstruktur gekennzeichnet sind".
Das SKE basiert auf einer räumlich und sachlich hoch aufgelösten energetischen Charakterisierung der betrachteten Gemeinde unter besonderer Berücksichtigung von Wärmeversorgungs- und Mobilitätsaspekten. Damit dient das SKE als Grundlage für die Erarbeitung von Strategien zur Lenkung der künftigen räumlichen Entwicklung in energieeffiziente Raum- und Siedlungsstrukturen, die sogenannten energieraumplanerischen Standorträume.
Das SKE Graz ist derzeit in Ausarbeitung und soll im 1. Quartal 2025 fertiggestellt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.