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Einzelöfen

Heizen mit Festbrennstoffen

Das Heizen mit Festbrennstoffen wie Holz, Kohle oder Koks beeinflusst die Luftqualität im Großraum Graz entscheidend. In weiten Teilen des Siedlungsgebietes Graz sind daher die Errichtung und der Austausch von Feuerungsanlagen Beschränkungen unterworfen:

  • In den im Deckplan 2 zum Flächenwidmungsplan ausgewiesenen Gebieten dürfen keine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit mehr als 8 kW Nennwärmeleistung errichtet werden.
  • Ausnahmen bilden automatisch beschickte Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die den Grenzwert für die Staubemission von 4,0 g je m² Bruttogeschossfläche des Gebäudes pro Jahr nicht überschreiten.
  • Ortsfest gesetzte Öfen und Herde (Kachelöfen!) weisen in der Regel eine Leistung von weniger als 8 kW auf und fallen dann nicht unter diese Regelung.
  • Feuerungsanlagen, die bei der Errichtung keinen der genannten Beschränkungen unterworfen waren, dürfen entsprechend den Vorgaben des Rauchfangkehrers bzw. der Rauchfangkehrerin weiterhin betrieben werden.
  • In Phasen besonders hoher Feinstaubbelastung gilt ein landesgesetzliches Verbot der Inbetriebnahme von Zweitheizungen (Zweitheizungsverbot).

Details entnehmen Sie §10 der Verordnung zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz

So heizen Sie richtig

Von der Ofenreinigung, über die Bauart des Kamins bis zur Wahl des Brennstoffes finden Sie in unserem Informationsfolder wichtige Tipps für das umweltschonende Heizen mit festen Brennstoffen.

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