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Verschiebebahnhof Graz-Gösting

Kostenbeitrag zu Schallschutzmaßnahmen

Förderung von Schallschutzfenstern
Förderung von Schallschutzfenstern© Industrial Photograph via canva.com

Im Rahmen der schalltechnischen Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecke im Bereich des Verschiebebahnhof Graz-Gösting, können ausgewählte Liegenschaftseigentümer:innen einen Antrag auf einen Kostenbeitrag zu objektseitigen Schallschutzmaßnahmen* stellen. 

Anspruchsberechtigte Liegenschaftseigentümer:innen wurden von der Stadt Graz postalisch verständigt und finden ihre Liegenschaft im Objektschutzplan

*Die Förderungen werden gemäß der Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen, Ausgabe 01. Jänner 2006, herausgegeben vom ehem. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), jetzt Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), abgewickelt.

Geförderte Maßnahmen

  • Einbau von Schallschutzfenstern
  • Einbau von Schallschutztüren
  • Einbau von Schalldämmlüftern

Rahmenbedingungen

  • In der Regel werden Schallschutzmaßnahmen für Räumlichkeiten, die überwiegend Wohn- und Schlafzwecken dienen, an der Bahn zugewandten Fassaden oder Fassadenteilen mit Grenzwertüberschreitungen gefördert.
  • Für Fenster an hofseitigen Fassaden bzw. den Gleisen abgewandte Fassaden besteht zumeist keine Möglichkeit eine Förderung zu beantragen.
  • Die genaue Festlegung der förderwürdigen Maßnahmen wird bei einer Überprüfung vor Ort ermittelt.
  • Für Gebäude, deren Baubewilligung nach dem 1.1.1993 erteilt wurde oder für die bereits öffentliche Mittel auch für Lärmschutzmaßnahmen in Anspruch genommen wurden, besteht kein Anspruch auf einen Kostenbeitrag.
  • Die Berechnung der Kostenbeiträge erfolgt gemäß "Richtwerte für Schallschutzfenster und -türen sowie Schalldämmlüfter" in der jeweils gültigen Fassung, herausgegeben vom BMK.
  • Die Antragstellung muss binnen 4 Jahren nach Verständigung durch die Stadt Graz erfolgen. Sollten sie bis zum 31.1.2029 keinen Antrag stellen, entfällt der Anspruch auf Kostenbeitrag.

Kontakte und weitere Informationen

Auskünfte und Rückfragen:

DI Michael Judmayer ZT GmbH

office@judmayer.at

03842/45719

Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 11.30 Uhr


Objektschutzplan mit Lage der förderwürdigen Liegenschaften:

Download

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