- 21.11.2024
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Aufgrund der stark gestiegenen Anzahl an Förderansuchen können wir bis auf weiteres KEINE NEUEN FÖRDERANTRÄGE entgegennehmen. Wir bitten um Verständnis.
Förderungsmaßnahmen für Private oder Betriebe sind ein wichtiges Instrument, wenn es darum geht, gewünschte Entwicklungen auch entsprechend voranzutreiben. Für das Grazer Umweltamt steht dabei natürlich die Nachhaltigkeit im Vordergrund, wenn auf diese Weise in mehr Lebensqualität für die Grazer Bevölkerung investiert werden soll.
Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 16.11.2023 gelten die Förderrichtlinien ab 01.01.2024:
Die Förderungen sind zeitlich begrenzt gültig bzw. nach Maßgabe der finanziellen Mittel (gem. § 3 der ggst. Förderrichtlinie) verfügbar.