- 21.11.2024
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Restmüll ist der gemischte Siedlungsabfall der in der schwarzen Tonne gesammelt wird. In der Stadt Graz sind Liegenschaftseigentümer und -eigentümerinnen berechtigt und verpflichtet, den auf ihren Liegenschaften anfallenden Restmüll durch die öffentliche Abfuhr sammeln und abführen zu lassen.
Anträge für den Anschluss an die öffentliche Abfuhr und für Änderungen des Volumens der Restmüllbehälter bzw. der Abholintervalle können nur vom Liegenschaftseigentümer oder der Liegenschaftseigentümerin oder deren Bevollmächtigten bei der Holding Graz eingereicht werden.
Auskunft: Holding Graz , Telefon: +43 316 887-7272
Im gesamten Bereich der Landeshauptstadt Graz werden die Restmüllbehälter nach einem regelmäßigen und vereinbarten Abfuhrrhythmus entleert, das kann von einer 4-wöchentlichen bis zur täglichen Abholung variieren.
Was gehört in den Restmüll?
z.B.: kalte Asche, Blumentöpfe, Bürsten, CD's, Damenbinden, Eimer aus Kunststoff und Metall, Spiegel, Geschirr aus Kunststoff, Metall und Glas, Fensterglas, Glühbirnen, Kehricht, Kleintiermist und Katzenstreu, Kleinmetalle, Werkzeug, Knochen, Leder, verschmutztes Papier, Spielzeug, Staubsaugerbeutel, Tapeten, Windeln.
Was gehört nicht in den Restmüll?
z.B.: Bioabfall, Bauschutt, Batterien, Elektro-Altgeräte, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Problemstoffe, Einweggeschirr, Verpackungen.
Zuständig für die Sammlung des Restmülls in der Stadt Graz ist die
Holding Graz , Telefon: +43 316 887-7272
Verwertung Restmüll
In der Stadt Graz wird die Sammlung, Behandlung und Verwertung des Restmülls von der Holding Graz durchgeführt. Der Restmüll wird durch Siebung, Windsichtung, Eisen- bzw. Nichteisenabscheidung in unterschiedliche Stoffströme zur spezifischen Verwertung gegliedert. Was stofflich nicht mehr verwertbar ist, wird thermisch verwertet.
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