- 23.11.2024
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Die Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und setzt den rechtlichen Rahmen für die Abfallgesetzgebung der Mitgliedstaaten. Die Richtlinie sieht es als Ziel an, dass „die schädlichen Auswirkungen der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen vermieden oder verringert, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung reduziert und die Effizienz der Ressourcennutzung verbessert werden sollen".
In der Abfallrahmenrichtlinie wird eine neue, 5-stufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen festgelegt, die den Mitgliedstaaten eine Prioritätenfolge für ihre national festzulegenden Maßnahmen vorgibt:
Vermeidung
Unter Abfallvermeidung werden alle Maßnahmen und Tätigkeiten verstanden, die der stofflichen Verwertung, dem Recycling, vorausgehen und dazu dienen, die Menge des anfallenden Abfalls zu reduzieren. Abfallvermeidung geschieht schon bei der sorgfältigen Planung und Design eines Produktes und der Auswahl von schadstofffreien Stoffen sowie der Recyclingfähigkeit eines Produktes. Bei der Abfallvermeidung kann zwischen quantitativer und qualitativer Vermeidung unterschieden werden:
Vorbereitung zur Wiederverwendung (Re-Use)
Die Wiederverwendung von Produkten steht an zweiter Stelle der Abfallhierarchie und führt im Vergleich zur Herstellung neuer Produkte im Allgemeinen zu einer Verringerung des Ressourcen- und Energieverbrauchs. Unter der Vorbereitung zur Wiederverwendung versteht man jegliche Verwertungsverfahren der Prüfung, Reinigung oder Reparatur, welche die zu Abfall gewordenene Produkte und Bestandteile eines Produktes wieder funktionstüchtig macht.
Recycling (stoffliche Verwertung)
Unter Recycling versteht man die Rückführung von Produktions- und Konsumabfällen in den Wirtschaftskreislauf. Gebrauchte Materialien werden entweder für den ursprünglichen Gebrauch oder einen anderen Zweck industriell wiederaufbereitet. Neben der reinen stofflichen Verwertung sind auch Mischformen aus stofflicher und energetischer Verwertung möglich. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die stoffliche Verwertung interessant, da dadurch die Beseitigungskosten eingespart werden können, neue Wirtschaftszweige zur Verarbeitung der Recyclingmaterialien geschaffen werden und der Zukauf von zum Teil teuren Primärmaterialien eingespart werden kann.
Sonstige Verwertung
Die Abfallverwertung ist gemäß § 1 Abs. 2 AWG 2002 folgend definiert:
Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehandlung nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder die gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann (Abfallverwertung).
Durch eine Verwertung wird die Rückführung von Abfällen in den Stoffkreislauf ermöglicht. Es kann zwischen verschiedenen Abfallbehandlungsverfahren unterschieden werden: biologische, mechanisch-biologische, chemisch-physikalische und thermische Abfallbehandlung. Die verwertbaren Abfälle können als Rohstoffe für die Herstellung von neuen Produkten verwendet werden.
Beseitigung
Unter Abfallbeseitigung versteht man, dass nicht verwertbare Abfälle je nach ihrer Beschaffenheit durch biologische, thermische, chemische oder physikalische Verfahren zu behandeln sind. Feste Rückstände sind möglichst reaktionsarm und ordnungsgemäß abzulagern (gemäß § 1 Abs. 2 AWG 2002).
2015 wurde das EU-Kreislaufwirtschaftspaket beschlossen. Ziel ist die Schaffung einer kreislauforientierten Wirtschaft, in der Rohstoffe und Güter möglichst lange im Verkehr bleiben und genutzt werden. Durch Maßnahmen in den Bereichen Produktdesign, Wiederverwendung und Recycling sollen nur geringe Mengen an Abfall entstehen und die Lebenszyklen von Produkten geschlossen werden - sodass aus Alt wieder Neu wird. Das Kreislaufwirtschaftspaket ist ein Aktionsplan, der gleichzeitig dazu beitragen soll, die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern und Arbeitsplätze zu schaffen.
Weitere Informationen zum Thema Kreislaufwirtschaft finden Sie auf der Website des Europäischen Parlaments.