- 21.11.2024
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Das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (AWG 2002) legt Grundsätze für die Abfallvermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung und Abfallentsorgung fest. Im Weiteren wird im AWG 2002 die Verpflichtung für die Sammlung, Behandlung, Beförderung sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen geregelt.
Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 regelt des Weiteren die gesetzliche Entsorgungspflicht, sowie die Einführung von Abfallwirtschaftskonzepten und Beauftragung von Abfallbeauftragten in Unternehmen.
Im AWG 2002 ist eine Reihe von Verordnungen aufgelistet:
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002
Gemäß dem Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz hat die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus mindestens alle sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan zu erstellen. Der aktuelle Bundes-Abfallwirtschaftsplan stammt aus dem Jahr 2017 und ist hier abrufbar.