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Kontakt

Stadt Graz Umweltamt
Schmiedgasse 26/IV
8011 Graz

Tel: +43 316 872-4301

StAWG & Landes-Abfallwirtschaftsplan

Steiermärkisches Abfallwirtschaftsgesetz StAWG

Das steiermärkische Abfallwirtschaftsgesetz ist ein Gesetz über eine nachhaltige Abfall- und Stoffflusswirtschaft in der Steiermark, das am 2. November 2002 in Kraft getreten ist.

Im § 1 Absatz (1) sind die Ziele einer nachhaltigen Abfallwirtschaft dargestellt:

Die Abfallwirtschaft ist im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, dass

  1. schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,
  2. die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden,
  3. Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft,Flächen, Deponievolumen) geschont werden,
  4. bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotenzial aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und
  5. nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Genera tionen darstellt.
 
Landes-Abfallwirtschaftsplan

Zur Umsetzung der Ziele und Grundsätze des StAWG 2004 hat die Landesregierung jeweils binnen Jah­resfrist nach Veröffentlichung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans einen Landes-Abfallwirtschaftsplan zu erlassen und im Internet zu veröffentlichen. Der aktuelle L-AWP stammt aus dem Jahr 2019 und ist hier abrufbar.

 
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